Rechtsprechung
BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative für eine gläubige Jezidin in der Türkei
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - A 12 S 735/89
- BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89
Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen (UA S. 27).
Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen (UA S. 19).
Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.
- BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - (BVerwGE 80, 321) führt die Beschwerde nicht zum Erfolg.Ob darin eine Abweichung von der - nicht auf das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder des einzelnen Gläubigen, sondern auf einen objektiven Maßstab abstellenden - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) zu sehen ist, wie die Beschwerde meint, kann dahingestellt bleiben.
Angesichts dieser Begründung wäre eine etwaige Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) nicht entscheidungserheblich.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (…a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen (UA S. 27). - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -). - BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -). - BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 113.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für …
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Im Hinblick hierauf erscheint nicht ausgeschlossen, daß die in der Beschwerde angeführten Verfolgungsmaßnahmen teilweise deswegen nicht als politische Verfolgung angesehen werden können, weil sich die Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners durch staatliche Kräfte im allgemeinen nicht als politische Verfolgung darstellt und in einem solchen Fall nur Aktionen der staatlichen Sicherheitskräfte, die über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners im Interesse der Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung hinausgehen, asylerheblich sein können (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 340, 341; BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1990 -- BVerwG 9 B 271.90 --, vom 16.1.1991 -- BVerwG 9 B 277.90 -- und vom 13.2.1991 -- BVerwG 9 B 37.91 --). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben.
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 -- 9 C 72.90 --), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 -- 9 B 277.90 --, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - A 12 S 1559/90
Zur Einschätzung der Situation für syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1789/90
Zur Situation der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben.
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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1990 - 9 B 277/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VG Münster, 12.11.2010 - 7 K 1240/10
Annahme einer nach der Friedhofssatzung eine Gebührenpflicht auslösenden …
vgl. OVG NRW, Beschluss v. 13. März 1990, - 9 B 277/90 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 14 A 1666/07
Aufhebung eines Bescheids über Einäscherungsgebühren nach der …
dazu OVG NRW, Beschluss vom 13.3.1990 - 9 B 277/90 -, juris (Orientierungssatz); ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 6.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, KStZ 2001, 159 = ZKF 2001, 113, mit Anmerkung Schneider, VA 2001, 124. - VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99
Schuldner der Friedhofsgebühr
Eine Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtung kann von daher jedenfalls dann angenommen werden, wenn die Bestattung des Verstorbenen mit Wissen und Wollen eines sorgepflichtigen Angehörigen erfolgt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.1990 - 9 B 277/90 -, ZKF 1990, 279).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 14 A 2636/07
Friedhofsgebühren
dazu OVG NRW, Beschluss vom 13.3.1990 - 9 B 277/90 -, juris (Orientierungssatz). - VG Hamburg, 06.09.2023 - 2 K 5101/22
Erfolglose Klage gegen die Auferlegung von Gebühren für eine Bestattung
Ein mündlich erteilter Auftrag für ein Begräbnis mit Nutzungsrecht einer Grabstätte genügt, wenn der in Anspruch Genommene von der Beauftragung wusste und dies wollte (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 13.3.1990, 9 B 277/90, juris, Leitsatz 2;… VG Münster, Urt. v. 12.11.2010, 7 K 1240/10, juris Rn. 17 zur vergleichbaren Rechtslage in Nordrhein-Westfalen). - VG Düsseldorf, 13.08.2007 - 23 K 2776/06
Willentliche Inanspruchnahme
vgl. hierzu: OVG NW Beschluss vom 13. März 1990 -9 B 277/90-; Driehaus, Kommunalabgabengesetz, Stand: 2004, § 6 Rn. 488 d. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 29161/93
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Säumniszuschlägen auf rückständige Beiträge …
vgl. die Rechtsprechung der mit Abgaben schon bislang befaßt gewesenen Senate des erkennenden Gerichts: Beschlüsse vom 17. Juni 1992- 2 B 808/92 - und vom 28. Juli 1992 - 2 B 2322/92 - vom 25. August 1988 - 3 B 2564/85 -, OVGE 40, 160 = NWVBl. 1990, 16 sowie vom 29. Juli 1992 - 3 B 1428/90 -, OVG RSE § 80 VwGO Aussetzungsverfahren; vom 17. November 1989 - 9 B 2594/89 -, KStZ 1990, 138 = DVBl. 1990, 720 sowie vom 13. März 1990 - 9 B 277/90 -, ZKF 1990, 279; vom 3. September 1992 - 14 B 684/92 -, NVwZ-RR 1993, 269; vom 22. Februar 1989 - 16 B 3000/88 -, NVwZ 1989, 588 = Gemhlt. - VG Hamburg, 22.08.2022 - 2 E 2952/22
Erfolgloser Eilantrag gegen einen Gebührenbescheid für ein Begräbnis und eine …
Ein mündlich erteilter Auftrag für ein Begräbnis mit Nutzungsrecht einer Grabstätte genügt, wenn der in Anspruch Genommene von der Beauftragung wusste und dies wollte (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 13.3.1990, 9 B 277/90, juris, Leitsatz 2;… VG Münster, Urt. v. 12.11.2010, 7 K 1240/10, juris Rn. 17 zur vergleichbaren Rechtslage in Nordrhein-Westfalen). - VG Düsseldorf, 28.01.2003 - 17 L 4499/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung eines kommunalabgabenrechtlichen …
1989, 209 und vom 13. März 1990 - 9 B 277/90 -, in: ZKF 1990, 279 sowie den Beschluss vom 17. Juni 1992 - 2 B 808/92 -, in dem der 2. Senat des OVG NRW sich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der Rechtsauffassung der anderen Abgabensenate des Gerichts angeschlossen hat; vgl. zuletzt OVG NRW Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 B 1428/90 -. - VG Gelsenkirchen, 16.10.2014 - 13 K 3019/13
Inanspruchnahme
So auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 13. März 1990 - 9 B 277/90 - Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 1990, S. 279. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 2916/93
- VG Düsseldorf, 28.01.2003 - 17 L 4644/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die …
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2010 - 13 K 2192/09
Zwangsvollstreckung, Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Grundbesitzabgaben, …
- VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3636/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids bzgl. der …
- VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3597/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheides bzgl. der …
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2002 - 13 K 3191/02
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids hinsichtlich einer festgesetzten …